(1) Betreiber der Web-App („Software") und Vertragspartner des Kunden für die Nutzung der Software ist die Sales Ex Machina GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel Metzger, Pettenkoferstraße 25a, 80336 München (im Folgenden: „Anbieter").
(2) Bestandteil der Nutzungsbedingungen sind auch folgende Anlagen:
(3) Die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen gehen denjenigen der Anlagen vor, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
(1) Die Darstellung der Software auf unserer Internetseite ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Bestellung seitens des Kunden.
(2) Durch die Registrierung gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung für den 7-Tage-Testzeitraum ab.
(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
(1) Um die Software verwenden zu können, muss sich der Kunde einmalig registrieren.
(2) Bei der Registrierung benötigt der Anbieter folgende persönliche Angaben des Kunden:
(3) Der Kunde ist dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich anzupassen. Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen falscher Angaben.
(4) Unzulässig ist insbesondere das Anlegen eines Benutzerkontos, das
(5) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde vom Anbieter eine E-Mail zur aktiven Bestätigung und zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse und damit Zugang zu seinem Benutzerkonto. Der Kunde kann die Software anschließend nutzen, indem er seine Anmeldedaten (Geschäftliche E-Mail-Adresse und selbstgewähltes Passwort) eingibt.
(6) Der Kunde ist für alle Aktivitäten auf seinem Benutzerkonto verantwortlich. Der Kunde darf sein Konto weder vorübergehend noch dauerhaft Dritten zur Verfügung stellen. Er muss sein Konto vor unberechtigten Zugriffen schützen und dem Anbieter umgehend mitteilen, wenn er derartige Zugriffsversuche bemerkt.
(7) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z. B. durch Angabe der USt-Id-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit für 7 Tage zum Testen zur Verfügung. Der Funktionsumfang der aktuellen Version der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Der Quellcode der Software ist nicht Bestandteil des Vertrags.
(2) Die Software wird dem Kunden als browserbasierte Anwendung (Web-App) zugänglich gemacht. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software auf seinen Servern und die Ermöglichung des Zugriffs über das Internet. Eine Installation auf den Systemen des Kunden erfolgt nicht. Der Anbieter verspricht nicht, dass der Zugriff auf die Software ununterbrochen und überall verfügbar ist.
(3) Wir behalten uns vor, den Funktionsumfang der Software bei Bedarf zu ändern oder ihren Betrieb ganz einzustellen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Leistungen von Dritten vornehmen zu lassen. Soweit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich, dürfen diesen Dritten Unterlagen, Informationen und Daten des Kunden i. R. d. datenschutzrechtlichen Vorgaben zugänglich gemacht werden. Auch bei dem Einsatz von Dritten bleibt der Anbieter für die Durchführung und den ggf. versprochenen Erfolg der Leistung verantwortlich.
(5) Beide Parteien werden von ihren jeweiligen Leistungspflichten solange und soweit befreit, wie sie sie aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen können. Höhere Gewalt bezeichnet Umstände, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen, beispielsweise Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Ausfälle der Energieversorgung oder technischen Infrastruktur, ebenso etwa auch eine nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch einen Zulieferer.
(1) Die Software unterliegt dem Urheberrecht des Anbieters.
(2) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Nutzungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und hat unberechtigte Zugriffe auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn er von derartigen Zugriffsversuchen Kenntnis erlangt.
(4) Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Anbieter aus einer Verletzung des Urheberrechts entstehen.
(5) Der Kunde kann in der Software Datenbanken und andere Inhalte hochladen. Die vom Kunden hochgeladenen Datenbanken und Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das nicht ausschließliche Recht ein, während der Vertragslaufzeit die hochgeladenen Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über die Software zugänglich zu machen und sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung, der Störungsbeseitigung und der vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen zu vervielfältigen. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die hochgeladenen Inhalte zu anderen Zwecken zu nutzen, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde sorgt dafür, dass er die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt, um die Software nutzen zu können. Die Systemvoraussetzungen der aktuellen Version der Software sind unter www.salesxmachina.ai/technische-voraussetzungen aufgeführt.
(1) Für die Eingabe, die Sicherung und die Richtigkeit seiner Daten ist allein der Kunde verantwortlich.
(2) Der Kunde hat ihm überlassene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Hat der Kunde den Verdacht, dass Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind, oder dass ein Dritter unbefugt auf den Server zugreift, wird er den Anbieter hierüber unverzüglich informieren.
(3) Der Kunde wird die Software nicht missbräuchlich nutzen und insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte oder Inhalte verarbeiten, die Rechte Dritter verletzen (z. B. Datenschutz-, Persönlichkeits-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrechte).
(4) Der Kunde wird von der Software aus keine Massen-E-Mails oder Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Empfängers („Spam") versenden.
(5) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Nutzung der Software – insbesondere die Durchführung von B2B-Akquisemaßnahmen (z. B. Akquise per E-Mail, Telefon, LinkedIn, Versand von Werbung, Lead-Generierung) – sämtliche wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie sonstige anwendbare Gesetze einhält. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Einwilligungen, Rechtsgrundlagen (insb. Art. 6 DSGVO) und Berechtigungen für die Verarbeitung von Kontaktdaten und die Kontaktaufnahme verfügt. Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform bereit und prüft nicht, ob die konkrete Nutzung durch den Kunden rechtmäßig ist.
(6) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung der Software zum vertraglich vorgesehenen Zweck. Er ist für die Konfiguration und Verwaltung seines Benutzerkontos verantwortlich.
(7) Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Software erstellten Textvorschläge vor Versand auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit zu prüfen.
(9) Der Kunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten (Abs. 1 bis 8) im eigenen Interesse und kann dafür keine Vergütung verlangen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaig vereinbarte Leistungstermine entsprechend. Der Anbieter behält sich vor, nach Ablauf einer angemessenen Frist die Leistungen vorübergehend auszusetzen und nach eigenem Ermessen wieder aufzunehmen. Sonstige Ansprüche und Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
(1) Diese Regelung gilt speziell für den Fall, dass der Kunde die Software beauftragt, eingehende Signale eigenständig entgegenzunehmen und auf dieser Grundlage die Freigabe zum Versand selbst zu erteilen (automatisierter Versand im engeren Sinne), ohne dass ein Mitarbeiter des Kunden den einzelnen Versand zuvor freigibt.
(2) Mit Aktivierung dieser Funktion erfolgt die Versandfreigabe und der Versand automatisiert über die Software nach den vom Kunden festgelegten Kriterien. Die Software handelt hierbei als vom Kunden eingesetztes technisches Werkzeug; die Erteilung der Freigabe durch die Software steht der Freigabe durch einen Mitarbeiter des Kunden gleich und wird dem Kunden zugerechnet. Der Anbieter selbst trifft keine eigene inhaltliche Entscheidung über eine einzelne Freigabe.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Kriterien, anhand derer die Software ein Signal als Grundlage für eine Versandfreigabe akzeptiert, so zu konfigurieren, dass eine Freigabe nur bei Signalen erfolgt, die mit einer wirksamen Einwilligung des jeweiligen Empfängers verknüpft sind oder bei denen eine gesetzliche Ausnahme greift. Der Anbieter prüft weder die von Kunden hinterlegten Kriterien noch die einzelnen eingehenden Signale auf ihre rechtliche Zulässigkeit.
(4) Nach Konfiguration der Kriterien gemäß Abs. 3 erfolgen Bewertung des Signals, Erteilung der Versandfreigabe und Versand vollautomatisiert und ohne weiteres Zutun des Anbieters oder eines Mitarbeiters des Kunden. Weder der Anbieter noch die Software prüfen dabei, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine wirksame Einwilligung des Empfängers vorliegt; die Software verlässt sich insoweit ausschließlich auf die vom Kunden vorgegebene Kriterienlogik.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Signalbewertung und die automatisiert erteilten Versandfreigaben in angemessenen Abständen zu überprüfen, um Fehlkonfigurationen, fehlerhafte Signalquellen oder unzulässige Freigaben frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
(6) Der Anbieter stellt dem Kunden zumutbare technische Möglichkeiten zur Verfügung, den automatisierten Versand und die Signalauswertung jederzeit zu pausieren, zu deaktivieren, Signalquellen zu entfernen sowie Widerrufe/Abmeldungen zentral zu verarbeiten. Die Nutzung bzw. Nichtnutzung dieser Möglichkeiten liegt in der Verantwortung des Kunden.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, Nachweise über erteilte Einwilligungen sowie über die Verknüpfung zwischen Signal und Einwilligung (z. B. Double-Opt-in-Protokolle, Formularprotokolle) in geeigneter Form vorzuhalten und dem Anbieter auf Anforderung – etwa im Falle einer behördlichen oder gerichtlichen Anfrage gegen den Anbieter – zur Verfügung zu stellen.
(8) Auch soweit die Software die Versandfreigabe selbst erteilt, handelt sie ausschließlich als vom Kunden beauftragtes und konfiguriertes Werkzeug im Auftrag und im Namen des Kunden. Weder erteilt der Anbieter selbst die Freigabe noch trifft er eine eigene Entscheidung über Inhalt, Empfänger oder Zeitpunkt einzelner Aussendungen; diese Entscheidung ergibt sich ausschließlich aus der vom Kunden vorgegebenen Kriterienlogik gemäß Ziffer 3.
(1) Besteht der begründete Verdacht eines drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen § 7 und § 8, behält sich der Anbieter vor, die Zugangsdaten des Kunden vorübergehend zu sperren. Der Anbieter wird die Sperre zuvor androhen und dem Kunden zwei Wochen Zeit zur Abhilfe geben.
(2) Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform bereit und prüft nicht, ob die konkrete Nutzung durch den Kunden rechtmäßig ist. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der in § 7 und § 8 genannten Pflichten beruhen.
(1) Artemis stellt dem Kunden eine KI-gestützte Chat-Funktion zur Verfügung, die auf die in der Software enthaltenen Datenbanken (u. a. Lead-Daten, Kampagnen-Daten, Kaufsignale, Unternehmensnews) zugreifen kann. Der KI-Chat ermöglicht dem Kunden, natürlichsprachliche Anfragen zu stellen und auf Basis der in den Datenbanken enthaltenen Informationen Antworten zu generieren.
(2) Der KI-Chat basiert auf maschinellen Lernverfahren und generiert Antworten probabilistisch, d. h. auf Basis von Wahrscheinlichkeiten. Es besteht das Risiko, dass der KI-Chat fehlerhafte, unvollständige oder unzutreffende Antworten generiert („Halluzinationen"). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit der durch den KI-Chat generierten Antworten. Die Antworten dienen ausschließlich der Information und Unterstützung bei B2B-Leadgenerierungs-Aktivitäten des Kunden und ersetzen keine professionelle Beratung.
(3) Der Anbieter macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem KI-Chat um ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) handelt. Die generierten Inhalte werden maschinell erstellt und basieren auf den in den Datenbanken enthaltenen Informationen. Die Nutzung des KI-Chats erfolgt auf eigenes Risiko.
(4) Der Zugriff auf die Datenbanken erfolgt im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die durch den KI-Chat generierten Abfrageergebnisse zur eigenen Information und Nutzung auszuwerten und weiterzuverarbeiten. Eine Veränderung, Nachahmung oder sonstige Bearbeitung der zugrundeliegenden Datenbankstruktur ist nicht gestattet. Der Anbieter macht keine Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der in den Datenbanken enthaltenen Daten (u. a. Lead-Daten, Kaufsignale, Unternehmensnews).
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, die durch den KI-Chat erhaltenen Informationen vor Verwendung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und bei kritischen Entscheidungen nicht ausschließlich auf diese Informationen zu vertrauen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung generierter Outreach-Nachrichten und der Qualifizierung von Leads.
(6) Die Nutzung des KI-Chats zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt. Dies umfasst insbesondere:
(1) Für den Testzeitraum von sieben Kalendertagen stehen Ihnen 10.000 Credits zur Verfügung. Diese ermöglichen Ihnen, verschiedene Leistungen der Software (insbesondere Leadsuche, Kontaktanreicherung, Datenexporte und weitere in der Leistungsbeschreibung genannte Funktionen) zu testen. Ein Credit stellt eine Recheneinheit dar, die für die Inanspruchnahme spezifischer Leistungen verbraucht wird.
(2) Die Höhe des Credit-Verbrauchs pro Aktion richtet sich nach der jeweils aktuellen Credit-Liste (Anlage 4).
(3) Je nach Preismodell kann dem Kunden ein monatliches Credit-Kontingent im Rahmen der Vergütung zustehen. Sobald das monatliche Kontingent ausgeschöpft ist, kann der Kunde zusätzliche Credits erwerben. Der Erwerb zusätzlicher Credits erfolgt durch separate Bestellung über die Website des Anbieters oder auf Grundlage eines individuellen Angebots.
(4) Der Verbrauch der Credits erfolgt automatisch bei Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Der Kunde kann den aktuellen Credit-Bestand und den Verbrauch jederzeit in der Software einsehen. Bei Überschreiten des verfügbaren Credit-Kontos ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, bis zusätzliche Credits erworben wurden.
(5) Nicht verbrauchte Credits aus dem monatlichen Kontingent verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern das gewählte Preismodell nichts anderes vorsieht. Separat erworbene, zusätzliche Tokens verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern das gewählte Preismodell nichts anderes vorsieht.
(6) Credits sind nicht übertragbar, nicht gegen Geld oder andere Gegenstände austauschbar und können nicht auf Dritte übertragen werden. Sie sind ausschließlich dem registrierten Benutzerkonto und dem gewählten Preismodell zugeordnet.
(7) Bei einem Wechsel des Preismodells werden die Credit-Konditionen entsprechend des neuen Modells angepasst. Bereits erworbene, nicht verbrauchte Credits werden nach Maßgabe der Regelungen zum Preismodellwechsel in der Leistungsbeschreibung übertragen oder gutgeschrieben.
(8) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleiben noch vorhandene Credits auf dem Kundenkonto und verfallen. Ein Anspruch auf Erstattung des für noch nicht verbrauchte Credits gezahlten Entgelts besteht nicht, es sei denn, die Beendigung erfolgt durch den Anbieter aus wichtigem Grund ohne Verschulden des Kunden.
(9) Der Anbieter behält sich vor, die Credit-Konditionen im Rahmen einer allgemeinen Änderung der Preismodelle mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen vorab per E-Mail informiert. Änderungen zu Ungunsten des Kunden berechtigen diesen zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
(1) Der Nutzungsvertrag wird für einen Testzeitraum von 7 Kalendertagen geschlossen. Danach wird der Zugang zur Software gesperrt. Das Benutzerkonto des Kunden bleibt für neun Monate bestehen.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er sein Benutzerkonto löscht. Eine Kündigung vor Ablauf des Testzeitraums ist ohne Angabe von Gründen möglich.
(3) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Wenn der Kunde das Benutzerkonto länger als ein Jahr nicht verwendet, behält sich der Anbieter vor, dieses zu löschen.
(5) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden seine auf dem Server gespeicherten Daten in maschinenlesbarem Format für 30 Kalendertage zum Download bereit. Anschließend werden die Daten gelöscht.
(1) Beide Parteien haften für Schäden aufgrund der Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit sie ein Verschulden trifft.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet eine Partei nur für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Höhe nach ist diese Haftung auf den für den Anbieter im Zeitpunkt der Pflichtverletzung typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, pro Schadensereignis maximal aber auf einen Betrag von EUR 10.000,00. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Partei.
(3) Die außervertragliche Haftung bleibt unberührt.
(4) Die Haftung ist ausgeschlossen
(a) soweit der Kunde selbst für den Schaden verantwortlich ist (§ 254 BGB), insbesondere weil er
(b) für entgangenen Gewinn,
(c) für Cyber-Schäden, d. h. Datenverlust oder -beschädigung aufgrund von Netzwerksicherheitsverletzungen (z. B. Hackerangriffe, Schadprogramme, Denial-of-Service), Datenrechtsverletzungen und Cyber-Erpressungen durch Dritte.
(5) Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegien, z. B. nach § 7 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz i. V. m. Art. 4 bis 8 Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 (Digital Service Act – DSA) bzw. im Zusammenhang mit unentgeltlichen Verträgen, bleiben hiervon unberührt.
(1) Machen Dritte Ansprüche gegenüber dem Kunden aufgrund behaupteter Schutzrechtsverletzungen durch die zur Nutzung überlassene Software geltend, stellt der Anbieter den Kunden von diesen Ansprüchen frei. Dies setzt voraus, dass der Kunde den Anbieter unverzüglich über die Inanspruchnahme informiert und jegliche Handlungen gegenüber dem Dritten nur in Absprache mit dem Anbieter vornimmt.
(2) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software wahrzunehmen, unterrichtet er den Anbieter unverzüglich in Textform.
(1) Der Anbieter hält bei der Verarbeitung der personenbezogenen Informationen des Kunden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz ein. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO), die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und den Abschluss einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Anlage 2.
(2) Soweit Subunternehmer des Anbieters mit personenbezogenen Daten des Kunden in Berührung kommen, wird der Anbieter mit diesen zuvor ebenfalls eine AVV abschließen, die mindestens den Vorgaben von Anlage 2 entspricht und bei Bedarf vom Kunden eingesehen werden kann.
(1) Die Behandlung vertraulicher Informationen richtet sich vorrangig nach der zwischen den Parteien abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung.
(2) Besteht zwischen den Parteien keine Geheimhaltungsvereinbarung, werden sie gleichwohl über alle ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen bewahren und diese weder weitergeben noch auf sonstige Art verwerten.
(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn die betreffende Information aufgrund des Beschlusses eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder eines Gesetzes offen zu legen ist. Die derart verpflichtete Partei wird die andere Partei unverzüglich von der Offenlegung unterrichten und die Informationen so offenlegen, dass die Vertraulichkeit soweit wie möglich gewahrt bleibt.
(1) Soweit nicht anders geregelt, müssen Erklärungen zwischen den Parteien schriftlich erfolgen, wobei E-Mail genügt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland.
(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein bzw. werden oder eine an sich notwendige Bestimmung nicht enthalten sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, in diesem Fall eine einvernehmliche Regelung zu finden.